gepostet am 29. April 2009, In Allgemein, von RA LOOF
Neue Abmahnfalle – die 40 € – Klausel in der Widerrufsfolgenbelehrung Eine recht neue Abmahnfalle könnte einige Serienabmahner auf den Plan rufen. Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Dortmund kann die Verwendung der 40€-Klausel in der Widerrufsfolgenbelehrung wettbewerbswidrig sein. Der Grund dafür ist folgender: Nach § 357 II 3 BGB können die Parteien vereinbaren, dass [...]


