Grundgesetz Artikel 5
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
- Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Quelle: dejure.org
Hat jemand Fragen dazu?
Hat sich irgend etwas an diesem Artikel geändert?
Hat jemand Probleme beim lesen und verstehen des Artikel 5 des Grundgesetzes?
Wenn ja, dann einfach die Nadel aus dem Arm nehmen. Danach wird es im Kopf heller!
Alternativ kann man auch einen Modellhelirotor nehmen um sich damit Frischluft ins Gesicht zu blasen, soll förderlich für die Sauerstoffversorgung der Hirns sein …







