Die GPL ein neuer Denkanstoß?

raloof

Nachdem ich schon länger meinen ersten Beitrag zugesagt hatte, komme ich nun endlich auch dazu. Mein erstes Thema für Sie soll etwas besonderes sein. Deshalb möchte ich Sie mit einem neuen Dankanstoß vertraut machen, der mich derzeit in einem Verfahren umtreibt. Das Thema ist das viel zitierte, viel genutzte und vielfach missverstandene Regelwerk der GPL.

Lange war unklar, worum es sich hierbei rechtlich eigentlich handelt. Inzwischen geht die wohl herrschende Meinung davon aus, dass wir es mit AGB, also mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tun haben. Na gut, denkt sich der Anwender, dann ist das ja geklärt. Aber ein Punkt wird –fast immer- übersehen. Dabei geht es um die Frage der wirksamen Einbeziehung in den Vertrag. Bei Shop-AGB streitet man sich darum, welche Möglichkeiten der Kenntnisnahme gegeben werden müssen, ob ein „Scroll-Kasten“ ausreicht und wenn ja, wie viele Zeilen in welcher Schriftgröße eigentlich auf einmal angezeigt werden müssen. Aber wenn die GPL tatsächlich nichts anderes ist als AGB, drängt sich dann nicht eine ganz andere Frage auf? Wie steht es denn hier mit der Einbeziehung. Da findet sich in aller Regel ein Link. Soweit – so gut. Ein Link kann tauglich sein. Aber was passiert, wenn wir diesen Link öffnen? Dann zeigt der Bildschirm ein Regelwerk in englischer Sprache. Zudem eines, für das –bis heute- keine offizielle deutsche Übersetzung existiert. Und jetzt?

Ein Blick ins BGB. Dort finden sich die Regelungen zu den AGB in den §§ 305 ff BGB. § 305 II Nr. 2 lautet –sinngemäß-: „ Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsschluss…der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise…von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,…

Daraus zieht die Rechtslehre folgenden Schluss: „Die Einbeziehung einer Klausel, die unklar oder für den durchschnittlichen Kunden in ihrem Kernbereich unverständlich ist, scheitert an dem sogen. Transparenzgebot.”

Nun einmal Hand aufs Herz: Ist die GPL in englischer Sprache für den durchschnittlichen Shopbetreiber in ihrem Kernbereich verständlich? Ich jedenfalls habe, als ich zum ersten Mal mit der GPL konfrontiert war, einige Male lesen und ein Wörterbuch hinzuziehen müssen um wirklich vollständig verstehen zu können, was da eigentlich geregelt werden soll.

Setzt sich dieser Denkanstoß durch, stehen wir vor ganz neuen Problemen. Der Verwender der AGB, das dürfte jeweils der sein, der ein GPL-Programm weitergibt, könnte sich auf die fehlende Verständlichkeit nämlich nicht berufen. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass die Rechtseinräumung wirksam wäre, der Haftungsausschluss aber nicht. Nicht ungefährlich würde ich sagen.

Ich lade Sie alle herzlich ein, das Thema eingehend zu diskutieren. Kommentieren Sie es gern und lassen uns schauen, ob sich eine Lösung finden lässt.

Mit den besten Grüßen

Thiemo Loof
www.recht-onlineshops.de